Mieterstrom im Mehrfamilienhaus: So profitieren Vermieter und Mieter
- 5. Juli
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„Warum sind nicht schon alle Dächer voll damit?" – das frage ich mich bei Mehrfamilienhäusern jeden Tag. Denn beim Mieterstrom entfällt ein Kostenblock, der fast ein Drittel der Stromkosten ausmacht. Das klingt nach einer Win-Win-Situation, hat in der Praxis aber ein paar Hürden.
Ich habe mit Philipp Dannenberg von Dannenberg Energy gesprochen. Sein Familienunternehmen kommt aus der Wohnungswirtschaft, besitzt selbst Mehrfamilienhäuser in ganz Deutschland und hat 2020 gemerkt: Es gibt am Markt niemanden, der Mieterstrom so umsetzt, wie sie es sich vorgestellt haben. Also haben sie ein eigenes Unternehmen dafür gegründet.
In diesem Beitrag geht es darum, was Mieter konkret sparen, was der Vermieter davon hat, welche Technik nötig ist und wo die Fallstricke liegen.
Was Mieterstrom überhaupt ist
Bei der klassischen Volleinspeisung geht der gesamte Strom vom Dach abrechnungstechnisch ins Netz und wird vergütet. Beim Mieterstrom wird der erzeugte Strom dagegen von den Parteien im Haus genutzt.
Physikalisch passiert das ohnehin schon: Strom sucht sich den Weg des geringsten Widerstands. Der kürzeste Weg führt nicht erst ins Netz und wieder zurück, sondern direkt aus der Photovoltaikanlage in die Wohnung oder in den Keller. Mieterstrom bildet also nur ab, was elektrisch sowieso stattfindet.
Der große Hebel: Netzentgelte und Umlagen entfallen
Der wichtigste Grund, warum Mieterstrom günstiger sein kann, ist rechtlicher Natur. Für den lokal erzeugten und im Haus verbrauchten Strom fallen keine Netzentgelte und Umlagen an. Dieser Teil macht fast ein Drittel der Stromkosten aus – und der fällt komplett weg.
Gesetzlich ist außerdem geregelt, dass Mieterstrom mindestens 10 % günstiger sein muss als der Grundversorgertarif. Philipp ordnet das ehrlich ein: In vielen Regionen liegt der Grundversorger deutlich über den wettbewerblichen Tarifen, dann sind 10 % nicht besonders viel. Gerade im Süden Deutschlands, wo viel Wasserkraft im Spiel ist, liegt der Grundversorger näher an den Marktangeboten. In der Praxis werden aber oft 10 bis 20 % unter Grundversorger angeboten.
Was Mieter und Vermieter konkret davon haben
Seite | Vorher | Mit Mieterstrom |
Vermieter | rund 6 Cent Einspeisevergütung | rund 20 Cent lokal verkauft |
Mieter | 28 bis 30 Cent aus dem Netz | rund 20 Cent für den Solarstrom |
Genau darin liegt die Win-Win-Situation. Der Vermieter baut die Anlage einmal, hat damit feste Stromgestehungskosten und kann seinen Bewohnern langfristig günstigen Strom anbieten, der nicht den Schwankungen des Marktes unterliegt.
Philipp betont dabei einen Punkt, der leicht untergeht: Der Vermieter sollte nicht den letzten Cent herauskitzeln. Viel wichtiger ist eine Teilnahmequote von 50, 60 oder 70 % aufwärts – erst dann macht die Wirtschaftlichkeit für beide Seiten Spaß.
Der Reststrom: der kritische Punkt in der Kalkulation
Die Anlage deckt nicht alles ab. Nachts läuft sie nicht, im Winter schwächer, und ein bestimmter Anteil muss aus dem öffentlichen Netz zugekauft werden. Dafür gibt es zwei Wege.
Entweder man bildet einen Mischpreis aus Solarstrom und Reststrom. Oder man macht eine Zweitariflösung, zum Beispiel 15 bis 20 Cent für den Photovoltaikstrom und 25 Cent für den Reststrom. Die Zweitariflösung hat einen klaren Vorteil: Sie animiert die Bewohner, möglichst dann zu verbrauchen, wenn die Sonne scheint. Wer Waschmaschine und Spülmaschine tagsüber laufen lässt, zahlt weniger.
Ein weiterer Effekt der Größe: Wer als Betreiber viel Reststrom einkauft, bekommt bessere Konditionen als ein einzelner Haushalt mit 2.000 kWh im Jahr. Interessant wird das laut Philipp aber erst ab etwa 50.000 kWh aufwärts, also bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbaugesellschaften oder Quartieren.
Ohne Smart Meter geht es nicht
Damit das sauber abgerechnet werden kann, braucht es intelligente Messsysteme. Im sogenannten Liegenschaftsmodell wird die gesamte Zählertechnik im Haus einmal ausgetauscht. Erst dann lässt sich viertelstundengenau feststellen, wie viel die Anlage erzeugt hat, wie viel davon im Haus geblieben ist und wie viel pro Wohneinheit verbraucht wurde.
Klassische Zähler können zählen, aber nicht sagen, ob in dieser Viertelstunde Solarstrom oder Reststrom geflossen ist. Genau das ist die Grundlage für die Abrechnung – und für die Transparenz, die die Bewohner in der App sehen.
Muss ich als Mieter mitmachen?
Nein. Jeder Mieter hat ein freies Wahlrecht. Es gilt eine Diskriminierungsfreiheit, die im europäischen Sekundärrecht geregelt ist: Der Vermieter darf die Teilnahme nicht im Mietvertrag vorschreiben. Jeder darf seinen Versorger frei wählen.
Es gibt auch eine Zwischenlösung, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Dabei wird nur der Photovoltaikstrom über den Betreiber vermarktet, den Reststromvertrag schließt der Bewohner selbst ab. Der Nachteil: Im schlechtesten Fall zahlst du zwei Grundgebühren, etwa zweimal 10 €. Beim klassischen Mieterstrom gibt es nur einen Vertragspartner und damit nur eine Grundgebühr. Für kleinere Wohnungseigentümergemeinschaften kann die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung trotzdem sinnvoll sein.
Was Mieterstrom kostet
Position | Betrag |
Grundgebühr Mieter | 10 bis 15 € pro Monat |
Abrechnungsdienstleistung an den Vermieter | 5 € pro Monat, also 60 € im Jahr |
Die Grundgebühr für den Mieter sollte so kalkuliert sein, dass sie die Fixkosten des Vermieters deckt – die Abrechnungsdienstleistung, aber zum Beispiel auch die Kosten gegenüber dem Messstellenbetreiber. Laut Philipp sind 10 bis 15 € marktüblich. In der Dienstleistungspauschale sind App, Kundenportal und die monatlichen Abrechnungen enthalten.
Monatlich abrechnen statt Abschlag und Jahresrechnung
Ein Detail, das ich stark finde: Statt Abschlagszahlung und jährlicher Schlussrechnung wird jeden Monat der tatsächliche Verbrauch auf den Cent genau abgerechnet. Möglich ist das, weil die Smart-Meter-Werte ohnehin viertelstundengenau vorliegen.
Für die Bewohner heißt das: kein Schreck am Jahresende mit einer Nachzahlung von mehreren hundert Euro. Dazu kommt die App, in der jeder seinen Verbrauch live sieht, die Autarkie des gesamten Gebäudes verfolgen kann und im Urlaub direkt merkt, dass die Kosten sinken.
Wie du als Mieter das Thema anstößt
Jeder Mieter kann seinen Vermieter darauf ansprechen. Besonders gut ist der Zeitpunkt, wenn ohnehin eine Dachsanierung ansteht – in vielen Bundesländern ist Photovoltaik bei Sanierung und Neubau inzwischen sogar Pflicht.
Philipp empfiehlt Vermietern umgekehrt, vorab eine Rundfrage bei den Bewohnern zu machen: Besteht Interesse? Ist nur der Preis wichtig oder soll der Strom komplett grün sein? Wie viel Transparenz über die Verbräuche wird gewünscht? Bei privaten Vermietern eignen sich dafür auch Sommerfeste oder regelmäßige Treffen.
Eine ehrliche Randnotiz aus dem Gespräch: Ein großer Teil der Bevölkerung hat keine Wechselbereitschaft und war nie beim Grundversorger weg. Da werden 40 Cent gezahlt, obwohl es am Markt Tarife für 28 Cent gibt. Unabhängig von Mieterstrom lohnt sich also der Blick auf den eigenen Tarif.
Mein Fazit zum Mieterstrom
Die Rechnung geht auf, weil ein ganzer Kostenblock entfällt. Der Vermieter bekommt statt rund 6 Cent Einspeisevergütung etwa 20 Cent für den lokal verkauften Strom, und der Mieter zahlt statt 28 bis 30 Cent ebenfalls rund 20 Cent. Beide Seiten gewinnen, ohne dass jemand etwas verliert.
Die eigentliche Hürde ist nicht die Technik, sondern das Wissen. Marktkommunikation, Verträge, Reststromeinkauf, Debitorenmanagement – das kann ein klassischer Vermieter nicht nebenbei erledigen. Genau deshalb gibt es Dienstleister, die diese Schnittstelle übernehmen. Und der zweite Erfolgsfaktor ist die Teilnahmequote: Unter 50 % wird es für beide Seiten unattraktiv.
Häufige Fragen zum Mieterstrom
Wie viel günstiger ist Mieterstrom?
Gesetzlich mindestens 10 % unter dem Grundversorgertarif. In der Praxis sind oft 10 bis 20 % darunter möglich, weil Netzentgelte und Umlagen für den lokal verbrauchten Strom entfallen.
Muss ich als Mieter teilnehmen?
Nein. Es gilt ein freies Wahlrecht, der Vermieter darf die Teilnahme nicht im Mietvertrag vorschreiben.
Was ist der Unterschied zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?
Beim Mieterstrom kommt Solar- und Reststrom aus einer Hand, es gibt eine Grundgebühr. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung suchst du dir den Reststromlieferanten selbst – dann können zwei Grundgebühren anfallen.
Welche Technik ist nötig?
Intelligente Messsysteme im gesamten Haus. Nur damit lässt sich viertelstundengenau feststellen, wie viel Solarstrom in welcher Wohnung gelandet ist.
Was kostet die Teilnahme?
Marktüblich sind 10 bis 15 € Grundgebühr pro Monat. Darin steckt unter anderem die Abrechnungsdienstleistung, die den Vermieter etwa 5 € pro Monat und Wohneinheit kostet.
Lohnt sich ein Speicher im Mehrfamilienhaus?
Das ist eine wirtschaftliche Entscheidung des Vermieters. Ein Speicher erhöht Autarkie und Eigenverbrauchsquote des Gebäudes und wird in Kombination mit dynamischen Tarifen und einem Energiemanagementsystem interessanter.
So bekommst du deine Beratung und dein unverbindliches Photovoltaik-Angebot
Ob auf dem eigenen Dach oder auf dem Mehrfamilienhaus: Der erste Schritt ist ein sauber gerechnetes Angebot. Über den Button kannst du dich unverbindlich über mein Partnernetzwerk beraten lassen.
Sonnige Grüße, Nils





