PV-Anlage 2027 oder noch 2026? Was die Schlagzeilen unterschlagen
Musst du deine PV-Anlage noch 2026 ans Netz bringen, damit sie sich rechnet? Oder lohnt sich eine PV-Anlage 2027 genauso, vielleicht sogar besser? Überall liest du gerade, die Einspeisevergütung fällt weg. Ich schaue mir in diesem Beitrag an, was davon wirklich stimmt.
Die kurze Antwort zuerst: Geht deine Anlage nach aktuellem Rechtsstand bis Ende 2026 in Betrieb, ist grundsätzlich die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre relevant. Ist das nicht realistisch, sollte Eile kein Grund sein, jetzt schnell in eine Photovoltaikanlage zu investieren.
Ich zeige dir drei Dinge: was heute wirklich gilt, was für 2027 geplant ist und was das für dein Haus bedeutet, mit einer Rechnung, die du nachvollziehen kannst.
Geltendes Recht und Regierungsentwurf sind nicht dasselbe
Das ist der Unterschied, den viele Schlagzeilen unterschlagen. Stand Anfang September 2026 ist die EEG-Novelle 2027 ein Regierungsentwurf. Der kann sich noch verändern. Er ist nicht die Rechtslage.
Wenn du also irgendwo liest, die Einspeisevergütung fällt 2027 weg, dann ist das eine Prognose und noch keine Tatsache.
Wichtig: Was ich hier mache, ist eine Einordnung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was heute gilt: 20 Jahre feste Vergütung ab Inbetriebnahme
Für Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, ist nach derzeitiger Regelung die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre relevant. Entscheidend ist dabei nicht, wann du dein Angebot unterschreibst. Entscheidend ist auch nicht, wann die Anlage bestellt wurde. Entscheidend ist, wann sie in Betrieb geht.
Für August 2026 lagen die Sätze ungefähr bei diesen Werten:
Einspeiseart | Anlage bis 10 kWp |
Teileinspeisung | ca. 7,7 Cent pro kWh |
Volleinspeisung | ca. 12,22 Cent pro kWh |
Läuft deine Anlage schon, betrifft dich die geplante Änderung sowieso nicht. Sie ist nur für Neuanlagen gedacht. Für deine Anlage gilt weiter der Vergütungszeitraum, der bei ihrer Inbetriebnahme festgelegt wurde.
Was im Entwurf für die PV-Anlage 2027 steht
Für neue PV-Anlagen ist ab dem 1. Januar 2027 eine andere Vergütungslogik vorgesehen. Die feste Einspeisevergütung soll für Neuanlagen nicht einfach in der heutigen Form weiterlaufen. Ob das gut ist oder nicht, darüber kann man diskutieren. Ich nenne dir erst einmal, wie es geplant ist.
Der Entwurf nennt eine Übergangszahlung von rechnerisch ungefähr 5,2 Cent pro kWh für höchstens 36 Monate. Das ist die krasseste Änderung. Dazu kommt ein Direktvermarktungsbonus von ungefähr 1,5 Cent für bis zu 48 Monate.
Für meine Rechnung nehme ich bewusst nur die 5,2 Cent. Der Bonus ist an die Direktvermarktung und weitere Voraussetzungen gekoppelt. Ob und wie er bei dir ankommt, ist auf diesem Entwurfsstand keine belastbare Grundlage. Deshalb rechne ich lieber die vorsichtige Variante.
Rechenbeispiel: 10 kWp mit 7,7 Cent
Das ist keine Prognose für dein Dach, sondern eine Rechenhilfe, damit du die Logik dahinter siehst.
Angenommen, deine Anlage hat 10 kWp und erzeugt 9.500 kWh im Jahr. 3.000 kWh davon verbrauchst du selbst, die übrigen 6.500 kWh speist du ins Netz ein. Für den eigenen Strom rechne ich mit 30 Cent pro kWh, für die Einspeisung mit den aktuellen 7,7 Cent.
Der Eigenverbrauch bringt 3.000 kWh mal 0,30 €, also 900 € im Jahr. Die Einspeisung bringt 6.500 kWh mal 0,077 €, also etwa 500 €. Zusammen sind das rund 1.400 € im Jahr. Kostet die Anlage 15.000 €, liegt die einfache rechnerische Amortisationszeit bei ungefähr 11 Jahren.
Ein kleiner Hinweis: Schon heute gibt es Zeiträume, in denen für eingespeisten Strom keine Vergütung gezahlt wird, zum Beispiel bei negativen Börsenstrompreisen. Wie häufig das in den nächsten Jahren vorkommt, lässt sich meiner Meinung nach nicht seriös voraussagen. Ein Energiemanagement, das Wetterprognose und Verbrauch berücksichtigt und deinen Speicher passend belädt, kann deshalb durchaus sinnvoll sein.
PV-Anlage 2027 mit 5,2 Cent: nur rund 160 € Unterschied
Jetzt tausche ich nur eine einzige Zahl aus und rechne mit den 5,2 Cent aus dem Entwurf. Der Eigenverbrauch bleibt bei 900 €. Die Einspeisung bringt nur noch rund 330 €. Zusammen sind das rund 1.240 € im Jahr.
Annahme | Einspeiseerlös | Gesamt pro Jahr | Amortisation |
7,7 Cent (heute) | ca. 500 € | ca. 1.400 € | ca. 11 Jahre |
5,2 Cent (Entwurf) | ca. 330 € | ca. 1.240 € | etwas länger |
0 Cent (Härtetest) | 0 € | 900 € | knapp 17 Jahre |
Der Unterschied liegt bei etwa 160 € im Jahr. Über die gesamte Übergangsphase sind das keine 500 €. Der größte Teil des Werts kommt in meinem Beispiel also aus dem Strom, den du selbst verbrauchst. Die ganze Entscheidung an einer einzigen Vergütungszahl aufzuhängen, wäre deshalb falsch.
Der Härtetest: Was, wenn die Einspeisung nichts mehr bringt?
Die zweite Hälfte der Wahrheit: Wir wissen heute nicht, was nach der Übergangsphase kommt. Deshalb habe ich bewusst härter gerechnet und den Einspeiseerlös einfach auf null gesetzt.
Dann bleiben von den 1.400 € nur die 900 € aus dem Eigenverbrauch. Die einfache Amortisationszeit steigt von ungefähr 11 auf knapp 17 Jahre. Das ist eine ganz schöne Verlängerung, aber kein Szenario aus dem Regierungsentwurf. Es ist eine bewusst harte Annahme, die zeigt, wie belastbar deine Rechnung wäre.
Worauf es wirklich ankommt, siehst du daran: auf deinen Eigenverbrauch und darauf, dass die Kosten der Anlage zu deinem Haus passen. Deine Rechnung hängt an deinem Stromverbrauch, an Dach und Ausrichtung, an der Anlagengröße, an den Kosten, an einem möglichen Speicher und an den Bedingungen des Angebots.
Wenn du das für dich sortieren willst: Auf meiner kostenlosen Wissensplattform findest du PDF-Checklisten, zum Beispiel „Was darf eine PV-Anlage kosten?“ und die Speicher-Checkliste. Damit sammelst du genau die Punkte, die für diese Rechnung wichtig sind.
PV-Anlage 2027 oder 2026: Drei Situationen, eine davon ist deine
Fall 1: Deine Anlage ist konkret geplant. Das Dach ist geprüft, die Anlagengröße ist nachvollziehbar, du hast ein vollständiges Angebot und einen belastbaren Ablaufplan. Und die Inbetriebnahme bis Ende 2026 ist wirklich machbar. Dann würde ich nicht abwarten, wenn Angebot und Zeitplan passen. Nicht weil der Entwurf schon feststeht, sondern weil du Bedingungen, die heute gelten, nicht ohne Grund aus der Hand geben musst.
Fall 2: Du hast ein Angebot, aber die Rechnung ist dir unklar. Vielleicht ist ein Speicher drin, aber niemand erklärt dir, wie er dimensioniert wurde. Vielleicht fehlen Angaben zu Eigenverbrauch, laufenden Kosten oder Zeitplan. Dann unterschreib bitte nicht nur wegen des Stichtags. Ein früher Auftrag macht ein unpassendes Angebot nicht wirtschaftlich. Und wenn ein Anbieter mit dem unklaren Gesetzesstand Druck aufbaut, ist das kein Beleg dafür, dass das Angebot zu dir passt.
Fall 3: Ende 2026 ist für dich ohnehin nicht realistisch. Die Planung steht am Anfang, das Dach muss erst geprüft werden oder das Haus wird noch gebaut. Dann bringt dir Eile nichts. Sauber vorbereiten ist der bessere nächste Schritt: Verbrauchsdaten sammeln, Dach und Anlagengröße prüfen, die passende Speichergröße klären und Angebote einholen und vergleichen.
Fazit: Auch bei der PV-Anlage 2027 muss das Gesamtpaket passen
Ja, eine PV-Anlage kann sich 2026 sehr für dich lohnen. Entscheidend ist aber nicht allein, wie sich die Einspeisevergütung 2027 möglicherweise verändert. Entscheidend ist, ob die Anlage zu deinem Haus passt, die Rechnung aufgeht und die Umsetzung bis Ende 2026 überhaupt realistisch ist.
Passt das, würde ich die Umsetzung jetzt ernsthaft prüfen. Nicht aus Angst vor einem Stichtag, sondern weil du die heute geltenden Bedingungen nutzen kannst. Bedeutet der Zeitplan dagegen extremen Druck und geht die Rechnung nicht auf, bringt Eile überhaupt nichts. Und auch eine PV-Anlage 2027 kann sich rechnen, wenn Eigenverbrauch und Kosten stimmen.
Häufige Fragen
Fällt die Einspeisevergütung 2027 weg?
Stand Anfang September 2026 ist das nicht beschlossen. Die EEG-Novelle 2027 ist ein Regierungsentwurf und kann sich noch ändern. Geplant ist für Neuanlagen eine andere Vergütungslogik mit einer Übergangszahlung von rund 5,2 Cent pro kWh für höchstens 36 Monate.
Was zählt für die heutige Vergütung: Unterschrift oder Inbetriebnahme?
Die Inbetriebnahme. Wann du das Angebot unterschreibst oder die Anlage bestellst, spielt dafür keine Rolle.
Betrifft die Änderung meine bestehende PV-Anlage?
Nein. Die geplante Änderung gilt nur für Neuanlagen. Für deine Anlage gilt weiter der Vergütungszeitraum, der bei ihrer Inbetriebnahme festgelegt wurde.
Wie viel macht der Unterschied zwischen 7,7 und 5,2 Cent aus?
In meinem Beispiel mit 10 kWp und 6.500 kWh Einspeisung etwa 160 € im Jahr. Der größte Teil des Werts kommt aus dem Eigenverbrauch.
Lohnt sich eine PV-Anlage auch ganz ohne Einspeiseerlös?
In meinem Härtetest steigt die einfache Amortisation von ungefähr 11 auf knapp 17 Jahre. Das ist eine bewusst harte Annahme, keine Prognose. Wie es bei dir aussieht, hängt vor allem an deinem Eigenverbrauch und den Kosten der Anlage.
So bekommst du deine Beratung und dein unverbindliches Photovoltaik-Angebot
Du willst wissen, ob deine Anlage noch 2026 realistisch ist oder ob du dir in Ruhe Zeit lassen kannst? Über mein Netzwerk kannst du unverbindlich ein Angebot anfordern, ohne Verkaufsdruck. Die Fachbetriebe aus dem Netzwerk beraten dich und erstellen dir ein Angebot, das zu deinem Haus passt.
Sonnige Grüße, Nils





