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SolarSpitzen-Gesetz: Was gilt jetzt für PV-Betreiber? (Steuerbarkeit & Einspeisevergütung)

  • 27. Feb. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Das SolarSpitzen-Gesetz ist in Kraft – und viele PV-Betreiber fragen sich: Was bedeutet das konkret für mich? Ab wann gilt das neue Gesetz? Was ist die Steuerbarkeit, und hat das Auswirkungen auf meine Einspeisevergütung? Ich erkläre das neue Gesetz und was es für bestehende und neue PV-Anlagen bedeutet.

Das sogenannte SolarSpitzengesetz adressiert ein wachsendes Problem: Immer mehr Solarstrom wird zu Äpfelzeiten über Mittag ins Netz eingespeist – so viel, dass das Netz zeitweise überlastet ist und die Netzbetreiber eingreifen müssen. Die neue Regelung soll das eleganter lösen.


SolarSpitzen-Gesetz für Photovoltaik: Was gilt nun?


Was ist das SolarSpitzengesetz und was regelt es?

Das SolarSpitzengesetz regelt, wie mit Überschusseinspeisung aus Photovoltaikanlagen umgegangen wird, wenn das Stromnetz zu stark belastet ist. Der Kern der Regelung: Neue PV-Anlagen ab einer bestimmten Leistungsgröße müssen mit einer steuerbaren Technik ausgerüstet werden, sodass der Netzbetreiber die Einspeisung bei Bedarf reduzieren kann.

Konkret bedeutet das: Anlagen müssen über eine Schnittstelle verfügen, über die der Netzbetreiber die Einspeiseleistung ferngesteuert drosseln kann. Das ist technisch über Smart Meter Gateways, Rundsteuerempfänger oder direkte Kommunikation mit dem Wechselrichter möglich.

Ab wann gilt das SolarSpitzengesetz für welche Anlagen?

Die Anforderungen gelten für neue PV-Anlagen über 25 kWp. Bestehende Anlagen unter einer bestimmten Größe sind von den neuen Regelungen grundsätzlich nicht betroffen. Das ist eine wichtige Unterscheidung: Wer bereits eine Anlage hat und nicht nachrüsten möchte, muss das in der Regel nicht.

Anlagentyp

Betroffen?

Hinweis

Bestehende Anlage < 25 kWp

Nein

Keine Pflicht zur Nachrüstung

Neue Anlage < 7 kWp (Balkon o. Hausdach)

Teilweise

70%-Regelung oder Steuerbarkeit

Neue Anlage > 25 kWp

Ja

Fernsteuerbare Schnittstelle Pflicht


Was bedeutet die Steuerbarkeit für die Einspeisevergütung?

Wer seine PV-Anlage steuerbar macht, behält die volle Einspeisevergütung auf den tatsächlich eingespeisten Strom. Wenn der Netzbetreiber die Anlage drosselt und dadurch Strom nicht eingespeist werden kann (sogenannte Abregelung), gibt es für diesen nicht eingespeisten Strom eine Entschädigung – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Meine Einschätzung: Für die meisten Haushalts-PV-Anlagen unter 10 kWp ist das SolarSpitzengesetz kein Grund zur Sorge. Die praktische Relevanz für Kleinanlagenbetreiber ist begrenzt. Wer eine größere Anlage plant oder bereits betreibt, sollte die Details genau mit dem Netzbetreiber klären.

Ist das SolarSpitzengesetz ein Nachteil für PV-Betreiber?

Das hängt von der Perspektive ab. Kurzfristig könnte die Fernsteuerbarkeit bedeuten, dass die Anlage in wenigen Stunden im Jahr gedrosselt wird. Das kostet etwas Ertrag. Langfristig ist die Steuerbarkeit aber notwendig, um das Stromnetz stabil zu halten und damit weiteres Wachstum der erneuerbaren Energien zu ermöglichen.

Aus meiner Sicht ist das SolarSpitzengesetz ein sinnvoller Schritt für die Energiewende. Wer als PV-Betreiber die Entschädigungsregeln kennt und die Anlage richtig anmeldet, hat kaum Nachteile.

Was müssen PV-Betreiber jetzt konkret tun?

Betreiber bestehender Kleinanlagen unter 25 kWp müssen aktuell nichts ändern. Wer eine neue größere Anlage plant, sollte von vornherein eine steuerbarkeitsfähige Technik einplanen. Das Thema Smart Meter Gateway wird dabei zunehmend relevant.


Fazit

Das SolarSpitzengesetz ist für die meisten Haushalts-PV-Betreiber weniger dramatisch als es klingt. Es regelt die Steuerbarkeit größerer Anlagen und soll die Netzstabilität verbessern. Bestehende Kleinanlagen sind größtenteils nicht betroffen. Wer eine neue große Anlage plant, sollte die Anforderungen von Anfang an einplanen. Die Einspeisevergütung bleibt für regelkonform angemeldete Anlagen erhalten.


Häufige Fragen

Was ist das SolarSpitzengesetz einfach erklärt?

Das SolarSpitzengesetz regelt, dass Netzbetreiber große PV-Anlagen bei Netzüberlastung ferngesteuert drosseln können. Für Betreiber kleiner Haushaltsanlagen ändert sich meist nichts.

Verliere ich durch das SolarSpitzengesetz Einspeisevergütung?

Nur wenn deine Anlage aktiv abgeregelt wird. Dann gibt es eine Entschädigungsregelung für den nicht eingespeisten Strom. In der Praxis werden die meisten Haushaltsanlagen selten oder nie abgeregelt.

Ab welcher PV-Anlagengröße gilt das SolarSpitzengesetz?

Die verschierfängenden Pflichten gelten ab 25 kWp für neue Anlagen. Kleinere Haushaltsanlagen sind davon weitgehend ausgenommen.

Was ist ein Smart Meter Gateway in Zusammenhang mit dem SolarSpitzengesetz?

Ein Smart Meter Gateway (SMGW) ist eine Kommunikationseinheit, die den digitalen Zähler mit dem Netzbetreiber verbindet und die Fernsteuerung von Erzeugungsanlagen ermöglicht. Es ist eine technische Voraussetzung für die Steuerbarkeit im Rahmen des Gesetzes.

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