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Photovoltaik: Neues Gesetz! – PV-Anlagen Steuerbarkeit und Solarspitzengesetz einfach erklärt

  • 9. Feb. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Das neue PV-Gesetz zur Steuerbarkeit sorgt für viele Fragen – ich erkläre dir kompakt, was sich ändert, wen es betrifft und wie du als PV-Betreiber damit umgehst.


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Was bedeutet Steuerbarkeit bei PV-Anlagen – das Wesentliche in Kürze?

Steuerbarkeit bei PV-Anlagen bedeutet, dass der Netzbetreiber technisch in der Lage sein muss, die Einspeiseleistung einer Anlage von außen zu regulieren. Das Solarspitzengesetz verpflichtet Betreiber neuer Anlagen, eine entsprechende Kommunikationsschnittstelle einzubauen. In der Praxis heisst das: Der Wechselrichter muss über eine Steuerung verfügen, die Signale des Netzbetreibers empfangen und umsetzen kann.


Ab wann und für wen gilt das neue PV-Gesetz?

Das Gesetz gilt für neue Anlagen, die nach dem Stichtag in Betrieb genommen werden. Bestehende Anlagen sind grundsätzlich befreit. Für kleine Anlagen unter 25 kWp gibt es Vereinfachungen, zum Beispiel die Möglichkeit, alternativ einen Smart Meter Gateway einzusetzen. Wer 2025 oder später eine neue PV-Anlage installiert, muss die Steuerbarkeit als Pflichtanforderung im Angebot berücksichtigen.


Verliert man durch die Steuerbarkeit viel Strom oder Vergütung?

In der Praxis sind die Verluste minimal. Abregelungen durch den Netzbetreiber erfolgen nur in seltenen Extremsituationen, wenn zu viel Strom ins Netz drängt und die Stabilität gefährdet ist. Statistisch gesehen verliert ein durchschnittlicher Hausbesitzer durch Abregelung weniger als 1 % seiner jährlichen Produktion. Wer einen Heimspeicher hat, merkt es noch weniger – der Speicher nimmt den Überschuss auf.


Was ändert sich konkret bei der Einspeisevergütung durch das neue Gesetz?

Die Einspeisevergütung wird durch das Solarspitzengesetz selbst nicht direkt geändert – aber im Rahmen des EEG 2024/2025 werden die Sätze halbeljährlich angepasst. Wer eine neue Anlage in 2025 in Betrieb nimmt, erhält die dann gültigen Sätze. Diese sind zwar niedriger als vor einigen Jahren, aber der Eigenverbrauch ist ohnehin wirtschaftlicher als die Einspeisung.


Ist das neue PV-Gesetz ein Nachteil oder ein Vorteil für die Energiewende?

Langfristig ist die Steuerbarkeit ein Schritt in Richtung eines intelligenteren, flexibleren Stromnetzes. Ohne Steuerungsmöglichkeiten drohen bei sehr viel Solarleistung lokale Netzüberlastungen. Die Steuerbarkeit ist die Voraussetzung dafür, dass das Stromnetz mit weiter wachsendem Solaranteil stabil bleibt. Meine Einschätzung: Das Gesetz ist richtig und gut, auch wenn es kurzfristig nach Einschränkung klingt.


Vergleich: Alt vs. neu – was ändert sich konkret?

Merkmal

Bisher

Ab jetzt (Neuanlagen)

Einspeisebegrenzung

70%-Regel statisch

Dynamische Fernsteuerung

Kommunikation

Nicht gefordert

Technische Schnittstelle Pflicht

Bestandsanlagen

Keine Änderung

Grundsätzlich ausgenommen


Fazit: Was bedeutet das neue Gesetz für deinen PV-Plan 2025?

Das neue Gesetz zur Steuerbarkeit von PV-Anlagen ist kein Grund, den Solarausbau zu verzögern. Die Anforderungen sind technisch lösbar und die meisten modernen Wechselrichter erfüllen sie bereits. Meine Empfehlung: Lass dir im Angebot bestätigen, dass die Steuerbarkeitsanforderungen erfüllt sind. Wer jetzt handelt, profitiert nach wie vor von attraktiver Wirtschaftlichkeit und staatlicher Förderung.


Häufige Fragen

Muss mein Wechselrichter für die Steuerbarkeit getauscht werden?

Nein, in den meisten Fällen nicht. Moderne Wechselrichter von Herstellern wie SMA, Fronius, Huawei oder SolarEdge unterstützen die Steuerbarkeit bereits. Im Zweifel sollte der Installateur prüfen, ob ein Firmware-Update oder ein zusätzliches Modul nötig ist.


Was ist der Unterschied zwischen 70%-Regel und Steuerbarkeit?

Die 70%-Regel war eine statische Einspeisebegrenzung – maximal 70 % der PV-Nennleistung durften eingespeist werden. Die Steuerbarkeit ist dynamisch: Der Netzbetreiber kann die Einspeisung situationsabhängig anpassen. Das ist flexibler und in der Praxis weniger restriktiv als die alte 70%-Kappung.


Hat das Gesetz Auswirkungen auf Balkonkraftwerke?

Balkonkraftwerke bis 800 Watt sind von den Steuerbarkeitsanforderungen ausgenommen. Die vereinfachten Anmeldebedingungen für Mini-PV-Anlagen gelten weiterhin.


Wer trägt die Kosten für die Steuerungseinrichtung?

Die Kosten für den Einbau der Steuerungseinrichtung trägt der Anlagenbetreiber. In vielen Fällen ist die nötige Technik aber bereits im Wechselrichter vorhanden oder kostengünstig nachrüstbar.


Lohnt sich eine PV-Anlage 2025 trotz neuem Gesetz noch?

Ja, eine PV-Anlage lohnt sich 2025 nach wie vor sehr gut – durch hohen Eigenverbrauch, sinkende Anlagenpreise und verfügbare Förderungen. Das neue Gesetz ändert daran nichts Wesentliches.


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