Einspeisevergütung 2024: Was ändert sich bei der Photovoltaik?
- 11. Feb. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 4 Tagen
Die Einspeisevergütung 2024 sorgt bei vielen PV-Besitzern für Fragen: Wie hoch ist die Vergütung aktuell? Was ändert sich ab Februar 2024 genau? Ich habe alle relevanten Zahlen recherchiert und erkläre, worauf Bestandsanlagen- und Neuanlagenbesitzer achten müssen.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024 für Photovoltaikanlagen?
Ab Februar 2024 gelten folgende Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen: Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die Vergütung 8,11 Cent pro kWh für Volleinspeisung. Bei Teil- oder Eigenverbrauch liegt die Vergütung bei 8,03 Cent pro kWh. Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp gelten 7,03 Cent pro kWh (Voll) bzw. 6,95 Cent (Teileinspeisung). Diese Sätze werden halbjährlich nach unten angepasst – der sogenannte Degression-Mechanismus läuft weiterhin.
Sinkt die Einspeisevergütung 2024 weiter?
Ja, die Einspeisevergütung sinkt planmäßig. Das EEG sieht eine halbjährliche Degression vor, solange bestimmte Ausbauziele überschritten werden. Das bedeutet: Wer noch plant, sollte nicht zu lange warten. Die Vergütungssätze für die nächsten Halbjahre werden auf Basis der zugebauten Leistung des Vorjahres berechnet. Meine Empfehlung: Angebote einholen, vergleichen und zeitnah entscheiden.
Gilt die neue Vergütung auch für Bestandsanlagen?
Nein. Für Bestandsanlagen gilt Bestandsschutz. Wer seine Anlage vor 2024 in Betrieb genommen hat, erhält weiterhin die bei Inbetriebnahme festgelegte Vergütung für den gesamten Förderzeitraum von 20 Jahren. Die Änderungen ab Februar 2024 betreffen ausschließlich Neuanlagen, die ab diesem Zeitpunkt ans Netz gehen.
Lohnt sich Photovoltaik trotz sinkender Einspeisevergütung noch?
Ja – und zwar mehr als je zuvor. Der eigentliche Hebel ist nicht mehr die Einspeisevergütung, sondern die Eigenverbrauchsquote. Jede selbst verbrauchte kWh spart den aktuellen Haushaltsstrompreis von rund 30 Cent, während Einspeisung nur rund 8 Cent bringt. Meine Strategie: möglichst viel selbst verbrauchen, Speicher einsetzen und die Einspeisung als Bonus betrachten. Wer so rechnet, kommt auf deutlich bessere Amortisationszeiten.
Was ist der Unterschied zwischen Voll- und Teileinspeisung bei der Vergütung?
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist – das lohnt sich praktisch kaum noch, da der Vergütungssatz unter dem Eigenverbrauchswert liegt. Bei der Teileinspeisung wird der selbst verbrauchte Strom abgezogen und nur der Überschuss eingespeist. Das ist für Privatpersonen mit eigenem Verbrauch die wirtschaftlich sinnvollere Option. Ich betreibe meine Anlage ausschließlich mit Teileinspeisung.
Einspeisevergütung 2024 im Überblick: Aktuelle Sätze
Anlagengröße | Volleinspeisung (Ct/kWh) | Teileinspeisung (Ct/kWh) |
Bis 10 kWp | 8,11 Ct | 8,03 Ct |
10–40 kWp | 7,03 Ct | 6,95 Ct |
Über 40 kWp | 5,74 Ct | 5,56 Ct |
Fazit: Einspeisevergütung 2024 – planen trotz sinkender Sätze
Die Einspeisevergütung 2024 ist niedriger als noch vor einigen Jahren – aber Photovoltaik lohnt sich trotzdem. Der Fokus verschiebt sich vom Einspeisendes hin zum Eigenverbrauch. Wer eine Anlage plant, sollte Speicher einkalkulieren, Verbrauchsprofile analysieren und die Vergütung als zusätzlichen Bonus verbuchen.
Wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?
Die Einspeisevergütung wird monatlich vom Netzbetreiber abgerechnet und ausgezahlt. Voraussetzung ist ein Einspeisezähler und ein gültiger Einspeisevertrag.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Seit 2023 sind Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp einkommensteuerbefreit. Die Umsatzsteuer ist separat zu prüfen – Kleinunternehmerregelung möglich. Eine Steuerberatung empfehle ich zur Sicherheit.
Wie lange gilt die Einspeisevergütung für meine Anlage?
Die gesetzliche Förderdauer beträgt 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Nach Ablauf dieser Frist muss eine Anschlussvergütungsregelung vereinbart oder der Strom anderweitig vermarktet werden.
Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung?
Nach Ablauf des Förderzeitraums kann Überschussstrom direkt vermarktet oder über einen neuen Vertrag mit dem Netzbetreiber eingespeist werden. Immer mehr Anbieter bieten sogenannte Post-EEG-Tarife an.





