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Einspeisevergütung 2024: Das ändert sich bei der Photovoltaik-Vergütung

  • 26. Nov. 2023
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Einspeisevergütung 2024 – was ändert sich für Photovoltaikanlagen? Diese Frage stellen mir viele Leser. Ich habe die aktuellen Zahlen recherchiert und erkläre, wie hoch die Vergütung für den eingespeisten Strom 2024 ist, ob die Degression weitergeht und was das für die Wirtschaftlichkeit der eigenen Anlage bedeutet.


Alle Details zur Einspeisevergütung 2024 ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=Po8edpJonZA


Einspeisevergütung 2024: Das ändert sich bei der Photovoltaik-Vergütung – auf YouTube ansehen


Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024 für Photovoltaikanlagen?

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und halbjährlich angepasst. Für Anlagen bis 10 kWp liegt die Volleinspeisung 2024 bei rund 8,11 Cent pro Kilowattstunde. Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp sind es ca. 7,90 Cent. Bei Teileinspeisevergütung (Einspeisen des Überschusses) gelten die gleichen Sätze für den eingespeisten Anteil.


Wie funktioniert die Degression bei der Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung sinkt automatisch alle 6 Monate – das nennt sich Degression. Wer heute eine Anlage in Betrieb nimmt, erhält über 20 Jahre die zum Inbetriebnahmezeitpunkt geltende Vergütung. Wer später baut, bekommt weniger. Meine Einschätzung: Die Degression ist bewusst eingebaut, um Anreize zu schaffen, jetzt zu handeln.


Lohnt sich Volleinspeisung oder Eigenverbrauch 2024?

Die Antwort ist fast immer: Eigenverbrauch maximieren und Überschuss einspeisen. Der Grund ist einfach: Ich spare durch Eigenverbrauch rund 30 Cent pro kWh, während ich für eingespeisten Strom nur 8 Cent bekomme. Das Verhältnis ist 3,75:1 – Eigenverbrauch ist fast viermal wertvoller als Einspeisung.


Gilt die Einspeisevergütung auch für Balkonkraftwerke?

Balkonkraftwerke haben keine eigene Einspeisevergütung. Der erzeugte Strom wird direkt ins Hausnetz eingespeist und vermindert den Netzbezug. Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, profitiert ausschließlich durch reduzierten Stromkauf – das ist bei 30 Cent Strompreis pro kWh ebenfalls attraktiv.


Was bedeutet die sinkende Einspeisevergütung für die Wirtschaftlichkeit?

Da der Eigenverbrauch viel mehr wert ist als die Einspeisung, ist das Ziel, möglichst viel selbst zu nutzen. Das gelingt durch: einen gut dimensionierten Speicher, smarte Verbraucher zur Mittagszeit, E-Auto-Laden mit PV-Überschuss und Wärmepumpe mit SG-Ready-Schnittstelle. Wer das optimiert, ist von der genauen Höhe der Einspeisevergütung kaum abhängig.


Anlagengröße

Einspeisevergütung 2024 (ca.)

Bis 10 kWp (Volleinspeisung)

8,11 ct/kWh

10–40 kWp (Volleinspeisung)

7,90 ct/kWh

Eigenverbrauch-Wert

~30 ct/kWh (Strompreis)


Fazit: Eigenverbrauch ist der eigentliche Hebel

Die Einspeisevergütung 2024 ist niedriger als früher, aber immer noch ein Beitrag zur Wirtschaftlichkeit. Der wirkliche Hebel liegt beim Eigenverbrauch – wer 60–80 % des erzeugten Stroms selbst nutzt, rechnet die Anlage viel schneller rein als wer alles einspeist.



Häufige Fragen

Wie lange gilt die Einspeisevergütung für meine Anlage?

Die Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre ab dem Datum der Inbetriebnahme. Der zum Inbetriebnahme-Zeitpunkt geltende Satz wird eingefroren und ändert sich für deine Anlage nicht mehr.


Sinkt die Einspeisevergütung 2025 weiter?

Ja, die halbjährliche Degression ist im EEG festgelegt. Wer also 2025 eine Anlage baut, bekommt weniger als 2024. Das ist ein Argument dafür, die Entscheidung nicht zu lange aufzuschieben.


Was passiert mit meiner Anlage nach 20 Jahren Einspeisevergütung?

Nach Ablauf können Anlagenbetreiber entweder in eine Direktvermarktung wechseln, einen neuen Vertrag aushandeln oder die Anlage für Eigenverbrauch und Speichernutzung umrüsten. Die Anlage selbst kann noch Jahrzehnte weiter laufen.


Bekommt eine Bestandsanlage 2024 eine neue Einspeisevergütung?

Nein. Bestandsanlagen erhalten weiterhin die bei ihrer Inbetriebnahme festgelegte Vergütung. Die neuen 2024-Sätze gelten nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.


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