Einspeisevergütung_2024

Lesedauer: 2 Minuten

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für die Photovoltaikanlage 2024?

Du denkst darüber nach, eine Photovoltaik-Anlage anzuschaffen, und fragst dich, wie hoch die Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom ist, den du produzierst? Du möchtest wissen, wie viel Vergütung du pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) aus deiner Photovoltaikanlage erhalten würdest? In diesem Blogbeitrag gebe ich dir einen Überblick über die aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen und erkläre, wie sich diese im Jahr 2024 verändern wird. Ich werde dir die Staffelung der Einspeisevergütung für unterschiedliche Anlagengrößen vorstellen und erklären, wie lange du diese Vergütung erhalten kannst.

Was ändert sich an der Einspeisevergütung ab Februar 2024?

Photovoltaikanlagen: Überschusseinspeisung vs. Volleinspeisung – Welche Option ist die Richtige für dich?

Photovoltaikanlagen sind eine nachhaltige und effiziente Möglichkeit, selbst erzeugten Strom zu nutzen und sogar ins Netz einzuspeisen. Bei der Entscheidung zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung gibt es einige wichtige Faktoren zu berücksichtigen.

Überschusseinspeisung: Optimiere deinen Eigenverbrauch

Bei der Überschusseinspeisung wird der erzeugte Strom vorrangig im eigenen Haushalt verbraucht. Nur der Überschuss, also nicht selbst genutzter Strom, wird ins öffentliche Netz eingespeist und verkauft. Bis Februar 2024 galten hierfür folgende Vergütungen:

  • Bis 10 kWp: 8,2 Cent pro kWh
  • Bis 40 kWp: 7,1 Cent pro kWh
  • Bis 100 kWp: 5,8 Cent pro kWh

Seit 01. Februar 2024 erfolgte jedoch eine Degression, bei der die Vergütung nun halbjährlich um 1 Prozent reduziert wird.

Die AKTUELLE Vergütung bis zum 31.07.2024 sieht nun wie folgt aus:

  • Bis 10 kWp: 8,1 Cent pro kWh
  • Bis 40 kWp: 7,0 Cent pro kWh
  • Bis 100 kWp: 5,7 Cent pro kWh

Volleinspeisung: Maximiere deine Vergütung

Entscheidest du dich für die Volleinspeisung, wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist. Die Einspeisevergütung hängt von der Anlagengröße ab und muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitgeteilt werden. Jährliche Wechsel zwischen den beiden Optionen sind möglich. Meistens ist es für private Haushalte sinnvoller, die Überschusseinspeisung zu wählen, da der aus dem Netz zugekaufte Strom teuer ist. Die PV-Anlage hilft also den Netzbezug zu reduzieren. Rechne dies aber für deine Situation aus! Brauchst du hier Beratung, kontaktiere mich gerne.

Die AKTUELLE Einspeisevergütung für Volleinspeiser:

  • Bis 10 kWp: 12,9 Cent pro kWh
  • Bis 40 kWp: 10,8 Cent pro kWh
  • Bis 100 kWp: 10,8 Cent pro kWh

Mehrere Anlagen, unterschiedliche Vergütungen

Es ist möglich, mehrere Anlagen auf einem Dach zu installieren und verschiedene Einspeiseoptionen zu wählen. Eine Anlage kann volleinspeisend angemeldet werden, während die andere überschusseinspeisend ist. Dies erfordert jedoch separate Messinstrumente und Zähler.

Einspeisevergütung für Anlagen über 10 kWp

Du möchtest eine größere PV-Anlage bauen? Was passiert, wenn du mehr als 10 kWp Anlagenleistung installierst? Für Anlagen über 10 kWp wird die Einspeisevergütung als Mischvergütung berechnet. Zum Beispiel erhältst du für die ersten 10 kWp die Vergütung bis 10 kWp, und für die restlichen 5 kWp die Vergütung bis 40 kWp. Die Vergütung variiert entsprechend. Beispiel: Bei 15 kWp hättest du also eine Einspeisevergütung von 7,73 Cent pro Kilowattstunde. (66% deiner Anlage wird mit der Vergütung für 10 kWp vergütet, 33% der Anlage mit der Vergütung für Anlagen bis 40 kWp Größe).

Wie lange gilt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung wird mit dem Inbetriebnahmeprotokoll für 20 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf dieser Zeit fällt die Anlage aus der Förderung und wird zur Post-EEG-Anlage.

Degression der Einspeisevergütung ab 2024

Die Einspeisevergütung unterliegt einer Degression, die ab Februar 2024 halbjährlich um 1 Prozent erfolgt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Vergütung stufenweise an die Marktentwicklung angepasst wird. Ab 01. Februar 2024 wurde die Einspeisevergütung für PV-Anlagen mit einer Größe bis 10 kWp also auf 8,1 Cent / kWh gesenkt. Ein halbes Jahr später erfolgt dann schon die nächste Degression um erneut 1%. Achtung: Du sicherst dir die Einspeisevergütung für 20 Jahre. Wenn du also noch vor August 2024 die Anlage installierst, erhältst du die Einspeisevergütung von 8,1 Cent und bist nicht mehr von der Degression betroffen. Sollte die Einspeisevergütung in Zukunft angehoben werden, so tritt diese Änderung jedoch auch in Kraft, ohne das du davon profitieren kannst.

Insgesamt ist die Wahl zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung eine individuelle Entscheidung, die von deinem Verbrauchsverhalten und den finanziellen Zielen abhängt. Halte die Degression im Auge, um die langfristige Rentabilität deiner Photovoltaikanlage zu optimieren.

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Sonnige Grüße und bei Fragen schreib mir gerne! Nils

P.S.: Ich habe auch ein Video zu den Einspeisevergütungen gemacht. Dieses findest du hier

Einspeisevergütung 2024 📽️

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